Genf, 7. Juli 2026 – Der UN-Menschenrechtsrat hat erstmals eine Resolution zu „Menschenrechten und vernachlässigten Tropenkrankheiten“ (NTDs) verabschiedet. Damit wird anerkannt, dass die Bekämpfung dieser Krankheiten nicht nur eine gesundheitspolitische, sondern auch eine menschenrechtliche Aufgabe ist.
Die von Malawi gemeinsam mit Burkina Faso, Kenia, Tansania, Gambia und Marokko eingebrachte Resolution unterstreicht die enge Verbindung zwischen NTDs und grundlegenden Herausforderungen wie Armut, fehlendem Zugang zu sauberem Wasser, unzureichender Sanitärversorgung, Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung. Weltweit sind mehr als eine Milliarde Menschen von diesen Krankheiten betroffen.
Die afrikanischen Staaten haben mit ihrer Initiative eine wichtige Führungsrolle übernommen. Malawi, ein langjähriger Partner in der globalen NTD-Bekämpfung, setzt dabei wichtige Impulse – unter anderem durch erfolgreiche Programme zur Eliminierung von Krankheiten und die Zusammenarbeit zur Bekämpfung der weiblichen Genitalbilharziose (FGS).
Auch die Bundesregierung unterstützt die Resolution. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) teilt die menschenrechtliche Perspektive auf vernachlässigte Tropenkrankheiten und erkennt die besondere Bedeutung für besonders schutzbedürftige Gruppen an. Deutschland wird die Resolution im UN-Menschenrechtsrat als Co-Sponsor unterstützen.
Uniting to Combat Neglected Tropical Diseases (UTC) hat intensiv an der Vorbereitung und Unterstützung der Resolution mitgewirkt und begrüßt den historischen Beschluss. Die Resolution schafft eine wichtige Grundlage, um Menschenrechte stärker in nationale und internationale Strategien zur Eliminierung von NTDs zu integrieren.
Mit der Annahme der Resolution setzt der UN-Menschenrechtsrat ein starkes Zeichen: Niemand darf aufgrund einer vermeidbaren und behandelbaren Krankheit von Würde, Gesundheit, Bildung oder gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen werden.